Wertgutachten
Wertgutachten im EDV-Bereich dienen nicht zur Klärung von strittigen Sachverhalten, sondern bestimmen lediglich einen materiellen Sachwert. In privaten oder geschäftlichen Situationen können diese Gutachten hilfreich oder nötig sein.
Häufig werden Wertgutachten in diesem Kontext erstellt:
- Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen/Firmen
- Insolvenzen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Spenden
Im Bedarfsfall erstelle ich als anerkannter EDV Sachverständiger für Sie ein Gutachten über den Wert von EDV-Anlagen, von Hardware und Software oder auch von Internet Domains.