Parteigutachten
Im Fall einer Auseinandersetzung erstelle ich bei Bedarf und in meiner Funktion als anerkannter und geprüfter EDV Sachverständiger ein unparteiliches, neutrales Gutachten.
Ein solches Gutachten können Sie zur Prüfung von eigenen oder fremden Ansprüchen nutzen, oder um einen Kontrahenten zu veranlassen, Ihre Forderungen zu erfüllen bzw. die eigenen zurückzuziehen. So können unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Sollte es trotz eines erstellten Gutachtens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, werde ich als beauftragter EDV Sachverständiger üblicherweise als Zeuge befragt und angehört.