Gerichtsgutachten
Das Gerichtsgutschten wird ausschließlich durch das Gericht in Auftrag gegeben.
Bei einem Gerichtsgutachten sollte der Sachverständige die Erstellung des Gutachtens ablehnen, wenn er dem Verdacht der Befangenheit unterliegen könnte. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Sachverständige in einem anderen Fall (bzw. bei einem anderen Auftrag) schon einmal für eine der Parteien tätig gewesen ist.
Dies sollten Sie beachten, sofern Sie sich mit Ihrem Gegner im Zivilprozess auf mich als Sachverständigen einigen möchten, um die Erstellung eines Gutachtens durch mich vorschlagen möchten.
Fällt die Angelegenheit in mein Fachgebiet, erstelle ich sowohl Gutachten in Zivil- als auch in Strafprozessen.